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DER WERKMANN

MEISTERBETRIEB FÜR GAS-, WASSER- & HEIZUNGSINSTALLATION

seit 1996
Vaillant · Junkers · Wolf
Wartung · Reparatur · Fehlersuche in Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen
für Einzelkunden

Stand 08. Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Für alle Aufträge über die regelmäßige Wartung und Instandsetzung von Gasthermen bei Einzelkunden (Verbraucher) gelten diese Bedingungen sowie das Werkvertragsrecht gemäß §§ 631 ff. BGB.

2. Leistungsumfang und betreute Fabrikate

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Wartung und Reparatur von Gasthermen der Fabrikate Vaillant, Junkers und Wolf. Andere Geräte werden nicht betreut.

Die Wartungspauschale setzt einen normalen Verschmutzungsgrad voraus. Mehraufwand durch übermäßige Verschmutzung (z.B. Renovierungsstaub, Kochfett oder Wartungsstau) ist nicht Bestandteil der Pauschale und wird gesondert berechnet. Hierfür kann ein separater Termin erforderlich sein.

3. Mitwirkungspflichten und Zutritt

Der Auftraggeber gewährleistet zum Termin den ungehinderten Zutritt zum Gerät und stellt sicher, dass die Gastherme von allen Seiten frei zugänglich ist sowie eine Leiter sicher aufgestellt werden kann. Wartungs- und Reparaturarbeiten werden grundsätzlich nur an Geräten durchgeführt, deren Unterkante maximal 1,50 m über dem Fußboden liegt. Bekannte Mängel, Fehlermeldungen, Störungen sowie sonstige Umstände, die die Durchführung erschweren oder verhindern (z. B. Gassperrung), sind spätestens bei Beauftragung mitzuteilen.

Ist der Einsatz aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchführbar – etwa wegen unzumutbarer hygienischer Zustände, fehlender Zugänglichkeit (z. B. verbaute Verkleidung, Einbau in Schrank oder Nische) oder weil die Montagehöhe entgegen den Angaben bei Beauftragung 1,50 m überschreitet –, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung abzulehnen. Bei Abweichungen der Montagehöhe liegt es im Ermessen des Auftragnehmers vor Ort, die Leistung alternativ gegen einen angemessenen Erschwerniszuschlag anzubieten und durchzuführen. Wird der Einsatz aus den genannten Gründen abgebrochen, die Durchführung abgelehnt oder kommt keine Einigung über den Erschwerniszuschlag zustande, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Aufwand (insbesondere Anfahrt und Leerzeit) zu berechnen; dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Termine werden als Zeitfenster („ab …“) vereinbart; der Auftraggeber plant hierfür bis zu 3 Stunden ein.

4. Ausfallgebühren und Leerläufe

Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Abwesenheit, verweigerter Zutritt oder fehlende Gasversorgung), nicht durchgeführt werden, gerät der Kunde in Annahmeverzug (§ 293 BGB). In diesem Fall wird eine Ausfallpauschale (zzgl. Anfahrt) als angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB berechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB)

5. Abgrenzung von Wartung und Reparatur

Eine Wartung umfasst Reinigung (vgl. Punkt 2), Abgasanalyse und Funktionskontrolle; sie ersetzt keine Reparatur. Störungsdiagnosen und Instandsetzungen sind nicht Bestandteil der Wartung und müssen gesondert beauftragt werden.

Eine Reparatur wird nach tatsächlicher Arbeitszeit (Arbeitsaufwand) und Materialverbrauch abgerechnet, wobei pro Reparatureinsatz grundsätzlich eine Mindest-Arbeitszeit von einer Stunde (60 Min.) in Rechnung gestellt wird. Darin enthalten sind neben der Tätigkeit vor Ort auch die erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten sowie der fachliche Dokumentationsaufwand. Die Fahrzeugpauschale (Bereitstellung von Werkzeug, Material und Fahrzeug) bleibt hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen; eine Begründung ist nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere bei nicht betreuten Fabrikaten, fehlender Ersatzteilversorgung oder wenn der Aufwand den Rahmen des üblichen Gasgeräteservice übersteigt.

6. Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für die fachgerechte Ausführung nach § 633 BGB. Die Haftung für Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für altersbedingten Verschleiß an Drittbauteilen besteht keine Haftung.

7. Abrechnung und Bezahlung

Die Vergütung ist sofort nach Abschluss der Arbeiten vor Ort fällig und wird bar oder per EC-Kartenzahlung (nach Verfügbarkeit) geleistet. Erfolgt der Zutritt über Dritte (z. B. Nachbarn), stellt der Auftraggeber sicher, dass die Zahlungsmittel beim Termin bereitstehen. Zahlung auf Rechnung ist nur für Bestandskunden nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich; ein Anspruch darauf besteht nicht.

Zahlungspflichtig ist ausschließlich der Auftraggeber; die Angabe eines abweichenden Rechnungsempfängers (z. B. Vermieter) ändert daran nichts. Eine Rechnung wird zur Dokumentation/als Arbeitsnachweis (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) erstellt und weist die bereits erfolgte Vor-Ort-Zahlung aus.

Die korrekte Rechnungsanschrift ist im Auftragsformular anzugeben; nachträgliche Änderungen können als zusätzlicher, angemessener Verwaltungsaufwand berechnet werden.

8. Datenschutz

Kundendaten werden ausschließlich zur Terminplanung und Vertragserfüllung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Speicherung erfolgt gemäß den steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (GoBD). Detaillierte Infos finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Dem Kunden steht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist vollständig erbracht wurde.

10. Erreichbarkeit und Kommunikation

Termine werden ausschließlich telefonisch vereinbart und werden erst verbindlich, wenn das ausgefüllte Auftragsformular über die Website übermittelt wurde. Geht das Formular nicht spätestens 3 Werktage nach der telefonischen Terminvereinbarung ein, wird das Zeitfenster freigegeben und anderweitig vergeben.

Der Auftragnehmer arbeitet als Einzelunternehmer. Telefonische Erreichbarkeit besteht ausschließlich während der Telefonzeiten (Mo–Fr 7.30–8.15 Uhr, außer an Feiertagen). Außerhalb dieser Zeiten können Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.

Kommunikation über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) schließen wir aus; darüber eingehende Nachrichten oder Anrufe werden nicht bearbeitet.